Lockdown 3.0

Seit Donnerstag 18.03. ist im Landkreis Esslingen die Notbremse in Kraft getreten. Da die Inzidenz von 100 in 3 aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde, werden erneut kosmetische Behandlungen untersagt. Alle Medizinische Behandlungen finden weiterhin statt. Als Heilpraktiker-Praxis bin ich nicht von einer angeordneten Schließung betroffen. Bei Fragen treten Sie in Kontakt mit mir.