Der aktuell geltende Lockdown wurde bis zum 14. Februar verlängert. Leider sind weiterhin keine kosmetische Pflegebehandlungen erlaubt.
Wie gehabt sind alle medizinischen Behandlungen möglich.
Reine Beratungstermine können telefonisch erfolgen.
Ab Montag gilt die neue Verordnung zur Maskenpflicht. Auch in medizinischen Praxen müssen ab 25.01. künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Ich bitte Sie diese Verordnung bei Ihrem Termin zu beachten und einzuhalten!
Danke.