Kosten und Erstattung Naturheilkundlicher Behandlungen
Private Krankenkassen, die Beihilfe und die Zusatzversicherung übernehmen, je nach Tarif, ganz oder teilweise die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker.
Hier rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Da seit 1985 keine Angleichung der GebüH mehr erfolgte, werden die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Die Kosten für Selbstzahler werden je nach Zeitaufwand abgerechnet. Für je 1/4 Stunde berechne ich 18,50 Euro.
Ggf. verbrauchtes Material wird gesondert berechnet.
Einige Behandlungen unterliegen einem Festpreis.